Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
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Marie Anouk: Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Antoine F. Goetschel: Die Erbinnen und Erben des Erblassers, der Erblasserin, haben sich nach dem Gesetz zu richten und das sieht Pflichtteile vor, verfügbare Quoten sieht es vor, die, wenn sie nicht durch ein Testament ausgeschöpft werden, an die Erben gelangen. Die Problematik bei dieser Ausgangslage ist die Gleichberechtigung der Erben, für die einen ein Vorteil, für die anderen ein Nachteil, weil sie alle Bankaufträge, alle Verfügungen selber zu treffen haben. Wenn das Verhältnis unter den Geschwistern mit dem überlebenden Ehegatten gut ist, sagt man sich ja klar, jemand bereitet es vor, wenn es angespannt ist, nein, diese Rechnung will ich nicht zahlen, das gleiche Mal ist es zu teuer, oder wir müssen jetzt die Bank wechseln, oder wir könnten jetzt Geld abheben, um die Hypothek zu bezahlen, die andere Person sieht etwas anderes vor, dann ist diese Situation sehr schnell angespannt. Deshalb empfehle ich, wie es auch anwaltlich empfohlen wird, den Menschen, allen Alters, eine letztwillige Füge, ein Testament zu verfassen. Es kann auch ganz einfach sein, aber klar.