Immobilie an Straße

Immobilienrecht

Rechtliche Begleitung rund um Liegenschaften — von der Vertragsverhandlung bis zur Eintragung.

Gerne stehe ich Ihnen für eine rechtliche Beratung zu Eigentums-, Nutzungs- und Übertragungsfragen von Liegenschaften zur Verfügung.

Im Detail

Kauf- und Verkaufsverträge für Liegenschaften

Der Kauf oder Verkauf eines Grundstücks bedarf in der Schweiz der öffentlichen Beurkundung und wird erst mit dem Eintrag im Grundbuch wirksam. Zwischen der ersten Absichtserklärung und diesem Eintrag liegen zahlreiche Punkte, die verhandelt und schriftlich festgehalten werden wollen: Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten, Antritt und Nutzen- und Schadensübergang, Zustand und Ausstattung des Objekts, Gewährleistung für Mängel und deren allfällige Wegbedingung, Übernahme bestehender Mietverhältnisse sowie die Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer. Ich prüfe den Vertragsentwurf der Urkundsperson, verhandle mit der Gegenseite und achte darauf, dass Ihre Interessen nicht in Standardklauseln untergehen — sei es auf Käufer- oder auf Verkäuferseite.

Mietrechtliche Fragestellungen

Das schweizerische Mietrecht ist stark reguliert und in weiten Teilen zwingend zugunsten der Mieterschaft ausgestaltet. Ich berate Vermieterinnen und Vermieter ebenso wie Mieterinnen und Mieter — bei Wohn- wie bei Geschäftsräumen. Typische Themen sind die Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, Mietzinserhöhungen und -herabsetzungen, Nebenkostenabrechnungen, Mängel am Mietobjekt, Untermiete, Kündigungen und deren Anfechtung, Erstreckung des Mietverhältnisses sowie Rückgabe und Abnahmeprotokoll. Weil im Mietrecht kurze Fristen und formstrenge Vorgaben gelten und der Weg zunächst über die Schlichtungsbehörde führt, ist eine frühzeitige Einschätzung besonders wertvoll.

Werkverträge im Zusammenhang mit Immobilien

Bei Neubau, Umbau, Sanierung oder Renovation treffen Bauherrschaft, Unternehmer, Architektinnen und Planer aufeinander — und mit ihnen unterschiedliche Interessen und Vertragswerke. Ich begleite Sie beim Ausarbeiten und Prüfen von Werk-, Architekten- und Planerverträgen, bei der Vereinbarung von Terminen, Kostendächern und Zahlungsplänen sowie bei Fragen zu Mehrkosten, Bauverzug, Werkmängeln und Abnahme. Kommt es zu Mängeln, unterstütze ich Sie bei der fristgerechten Rüge, der Durchsetzung von Nachbesserung, Minderung oder Schadenersatz und, wo nötig, bei der Sicherung Ihrer Position durch ein Bauhandwerkerpfandrecht oder dessen Abwehr.

Nachbarrechtliche Abklärungen

Wo Grundstücke aneinandergrenzen, entstehen Reibungen: übermässige Immissionen durch Lärm, Geruch, Rauch oder Erschütterungen, überragende Äste und Wurzeln, Grenzabstände und Höhen von Pflanzen und Bauten, Aussicht und Beschattung, Wasserableitung oder das Betreten des Nachbargrundstücks für Bauarbeiten. Massgebend sind neben dem Zivilgesetzbuch häufig kantonale Einführungsbestimmungen und kommunale Bauvorschriften. Ich kläre für Sie ab, was rechtlich zulässig ist und was nicht, und suche in erster Linie eine Lösung, mit der sich weiterhin nachbarschaftlich leben lässt — Nachbarrechtsstreitigkeiten dauern erfahrungsgemäss lange und belasten alle Beteiligten.

Rechtliche Begleitung von Immobilienübertragungen

Nicht jede Handänderung ist ein gewöhnlicher Verkauf. Übertragungen innerhalb der Familie, Erbvorbezug und Schenkung, die Zuweisung einer Liegenschaft in der Erbteilung, die Übertragung im Rahmen einer güterrechtlichen Auseinandersetzung oder die Einbringung in eine Gesellschaft folgen je eigenen Regeln und ziehen unterschiedliche steuerliche Folgen nach sich. Häufig sind zusätzlich Rechte Dritter zu berücksichtigen oder neu zu begründen: Nutzniessung und Wohnrecht, Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte, Dienstbarkeiten und Grundlasten oder bestehende Grundpfandrechte. Ich strukturiere die Übertragung, koordiniere den Ablauf mit Urkundsperson, Grundbuchamt und Bank und stelle sicher, dass das gewünschte Ergebnis auch grundbuchlich abgebildet wird.

Häufige Fragen

FAQ — Immobilienrecht

Vor Vertragsabschluss sollten Grundbuchauszug, Belastungen (Hypotheken, Dienstbarkeiten, Wegrechte), Baurechtliche Situation und allfällige Sanierungsbedarfe geprüft sein. Ich begleite Sie durch die Verhandlungen, prüfe den Entwurf des öffentlichen Kaufvertrags und unterstütze Sie bei der Beurkundung.

In der Schweiz wird der Liegenschaftskaufvertrag zwingend öffentlich beurkundet — meist durch eine Notarin oder einen Notar. Sie oder er ist neutral, also keine Partei vertritt. Eine anwaltliche Begleitung daneben sichert Ihre Interessen vor und während der Beurkundung, sowie bei den anschliessenden Abwicklungsschritten (Grundbucheintrag, Zahlungsfluss, Schlüsselübergabe).

Das schweizerische Mietrecht (OR 253ff.) regelt Rechte und Pflichten von Vermieterschaft und Mietenden umfassend. Häufige Streitpunkte sind Mietzinserhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Kündigungsfristen, Eigenbedarf und Mängelrechte. Ich berate beide Seiten — aussergerichtlich wie auch vor der Schlichtungsbehörde oder dem Mietgericht.

Das Nachbarrecht (ZGB 684ff.) verlangt gegenseitige Rücksichtnahme — bezüglich Immissionen (Lärm, Geruch, Erschütterungen), Grenzbepflanzung, Bauarbeiten, Zugangs- und Durchleitungsrechten. Bei Konflikten empfiehlt sich zunächst eine aussergerichtliche Klärung; erst danach der Gang vor die Friedensrichterin oder den Friedensrichter.

Werkverträge enthalten in der Regel Fristen und Konventionalstrafen für Verzögerungen. Ich prüfe, ob diese durchsetzbar sind, kläre die Ursachen (Mängelhinweis, höhere Gewalt, Mehraufwand) und vertrete Sie gegenüber Generalunternehmungen, Handwerksbetrieben oder Bauleitung.

Videos zum Thema

Im Gespräch

Was sind die grössten rechtlichen Risiken beim Immobilienkauf?

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Marie Anouk: Was sind die grössten rechtlichen Risiken beim Immobilienkauf?

Antoine F. Goetschel: Da drückt der Tierschützer in mir durch. Wenn die Katze im Sack gekauft wird und man natürlich sehr schnell den Sack öffnen möchte, um die Katze zu befreien, und sich dann herausstellt, dass es die Liegenschaft gar nicht gibt, dass sie unter einem Kataster steht, das jetzt hohe Umweltbelastungen enthält, dass sie dort eine Garage war, dass man also gar nicht das tun kann, was man möchte. Wenn zu viel Geld dafür bezahlt wird im Vergleich zu den anderen, ohne dass daraus ein Mehrwert resultieren würde, von daher, auch wenn die Liegenschaft falsch eingeschätzt worden ist, ich empfehle das Einholen verschiedener Offerten, um zu wissen, ob eine Liegenschaft 2, 4 oder 5 wert ist. Wenn man nur auf einen Makler, eine Maklerin setzt, riskiert man, dass die Liegenschaft zu tief verkauft wird, wenn es zu hoch angesetzt wird, ist die Liegenschaft zu lange auf dem Markt und die potenziellen Käufer sind dann abgeschreckt. Von daher arbeite ich mit einer Firma zusammen, die spezialisiert ist, den optimalen und nicht den maximalen (manchmal trifft es ja zusammen), aber dann hat man Schwierigkeiten, wenn der maximale Wert angestrebt wird, den optimalen Wert zu bestimmen, dass es dann rasch und für alle Personen einträglich gut über die Bühne geht.

Was sollte man vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrags unbedingt prüfen?

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Marie Anouk: Was sollte man vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrags unbedingt prüfen?

Antoine F. Goetschel: Wenn es um Liegenschaften geht, die Liegenschaft möglichst gut kennen, sich beraten lassen über die Qualität der Bausubstanz, der auch mittel und langfristig guten Lage dieses Grundstückes, wird es an den privaten, an den öffentlichen Verkehr eher angehängt werden oder wird es abgehängt. Das ist zwar romantisch, aber wenn man ein Postauto dann nehmen muss, weil man es unterlassen hat abzuklären, ob jetzt die Regionalbahn weiterfährt oder eingestellt wird und man sich dann sagt, im Alter heisst das für mich von der Post zur Poststation. Ich habe für jedes Kilo Mehl drei Kilometer zu gehen und das wird mir lang und lästig. Wenn man diese Abklärungen unterlässt, kann die Freude schnell verflachen beim Ankauf von Liegenschaften.

Wann entstehen Konflikte mit Nachbarn — und wie lassen sie sich vermeiden?

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Marie Anouk: Wann entstehen Konflikte mit Nachbarn und wie lassen sie sich vermeiden?

Antoine F. Goetschel: Die Konflikte mit Nachbarn spitzen sich eher zu, die Toleranz unter Nachbarn, wie ich sie noch zu Beginn meiner Anwaltstätigkeit vor 40 Jahren eher erlebt habe. Hier bin ich Mensch, hier darf ich sein und lasse dem anderen auch mehr Freiraum. Man leidet unter der Verdichtung, unter dem Dichtestress im privaten Verkehr, im öffentlichen Verkehr. Man toleriert weniger, man hat auch noch vielleicht Covid in den Knochen, wo man eingebunkert war und jedes Husten des Nachbarn, jedes Gebell dessen Hundes ging einem fast physisch an die Nerven. Und solche Sorgen können dadurch eher aus dem Weg geräumt werden, wenn man offenherzig das Gespräch sucht mit dem Nachbarn, haben sie Kinder, dass man sagt, klar, Kinder sollen das und das können. Man kann auch absehen, dass Kinder, welche jetzt lärmen, weil die in den Kindergarten gehen, dann nimmt man das in Kauf oder in die Schule, sind sie länger von Zuhause weg. Oder dass ein Hund halt hier und da bellt, was von der Rechtsprechung und der Gesetzgebung zu tolerieren ist, dass man also nicht bloss die eigene Befindlichkeit in den Vordergrund schiebt, sondern sich fragt, empfinde ich wie ein Durchschnittsmensch und wenn ich übermässig empfindlich bin, dann habe ich mich abzuschirmen. Ich erinnere mich an die Villa eines bekannten Rechtsprofessoren, der übermässig lärmempfindlich war, bei dessen Auflösung des Haushaltes ich dabei sein durfte und er hatte solch dicke Türen, wie sie im Konservatorium Zürich gebaut wurden, damit er sich von diesem Lärm abschirmen konnte. Und er wusste von sich, er ist kein Durchschnittsmensch. Von daher eignet sich ein Perspektivenwechsel, wie würde wohl eine Richterin darüber entscheiden, dass es zu tolerieren ist oder nicht. Es wäre wesentlicher zu sein, als nur gerade die eigene, häufig negative Emotionalität. Und da kommen meditative Techniken, Spaziergänge und Atemübungen dazu.

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