Schreibtisch mit Vertrag

Vertragsrecht

Sorgfältige rechtliche Begleitung beim Ausarbeiten, Prüfen und Durchsetzen von Verträgen.

Im Bereich des Vertrags- und Sachenrechts stehe ich Ihnen unterstützend zur Seite und berate Sie umfassend zu den jeweiligen Rechtsgeschäften. Hierzu zählen das Ausarbeiten und Prüfen sowie Durchsetzen von Verträgen, so:

Im Detail

Vertragsentwurf und -prüfung

Ob Kauf-, Werk-, Auftrags-, Miet-, Darlehens- oder Kooperationsvertrag: Ich formuliere Vereinbarungen so, dass sie Ihre Interessen abbilden und zugleich für die Gegenseite tragfähig sind. Entscheidend sind dabei die Punkte, die im Alltag selten auffallen und im Konfliktfall alles bestimmen — Leistungsbeschrieb, Fristen und Termine, Gewährleistung, Haftung und deren Begrenzung, Konventionalstrafen, Kündigungs- und Ausstiegsmöglichkeiten, Gerichtsstand und anwendbares Recht. Liegt Ihnen bereits ein Vertragsentwurf der Gegenseite vor, prüfe ich ihn auf Lücken, unklare Formulierungen und einseitige Klauseln und zeige Ihnen auf, worauf Sie sich einlassen — bevor Sie unterschreiben.

Vertragsverhandlungen

Viele Vertragswerke entstehen nicht am Schreibtisch, sondern am Verhandlungstisch. Ich begleite Sie in Verhandlungen — im Hintergrund als Berater Ihrer Position oder als aktiver Verhandlungsführer — und sorge dafür, dass die erzielten Ergebnisse anschliessend auch juristisch sauber abgebildet werden. Dabei geht es nicht darum, das Maximum durchzusetzen, sondern eine Lösung zu finden, die hält und die Geschäftsbeziehung nicht belastet. Wo es sinnvoll ist, sichern wir Zwischenschritte über Absichtserklärungen, Vorverträge oder Vertraulichkeitsvereinbarungen ab.

Anpassung bestehender Vertragswerke

Verträge altern. Geschäftsmodelle ändern sich, Preise und Leistungen entwickeln sich weiter, gesetzliche Vorgaben werden angepasst — und plötzlich passt die vor Jahren geschlossene Vereinbarung nicht mehr zur gelebten Realität. Ich überprüfe bestehende Vertragswerke, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsvorlagen auf ihre Aktualität und arbeite Nachträge, Zusatzvereinbarungen oder überarbeitete Fassungen aus. Für Unternehmen erstelle ich zudem standardisierte Musterverträge, die den wiederkehrenden Aufwand reduzieren und für eine einheitliche Vertragspraxis sorgen.

Beurteilung rechtlicher Risiken

Vor jeder Unterschrift stellt sich dieselbe Frage: Was kann schiefgehen — und wer trägt dann welche Folgen? Ich analysiere Ihre Vertragssituation auf ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken, beurteile Haftungs- und Gewährleistungsfolgen und zeige Ihnen die Handlungsoptionen mit ihren jeweiligen Chancen und Nachteilen auf. Sie erhalten eine klare, verständliche Einschätzung als Grundlage für Ihren Entscheid — nicht ein Gutachten, das nur Fachleute lesen können.

Häufige Fragen

FAQ — Vertragsrecht

Immer dann, wenn es um substantielle finanzielle, persönliche oder unternehmerische Verpflichtungen geht — Kaufverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge, Gesellschaftsverträge, Arbeitsverträge auf gehobener Ebene. Eine Prüfung im Voraus ist deutlich günstiger als ein Streit im Nachgang.

Haftungsbeschränkungen, Konventionalstrafen, Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Konkurrenzverbote, Vertragsauflösungsrechte und Erfüllungsfristen sind erfahrungsgemäss diejenigen Bestimmungen, die später am häufigsten zu Streitigkeiten führen. Diese verlange ich besonders sorgfältig durchzulesen und auf Ihre konkrete Situation anzupassen.

Durch klare, präzise Formulierungen statt allgemeiner Formeln. Durch realistisch ausgewogene Regelungen statt einseitiger Klauseln, die im Streitfall ohnehin angefochten würden. Durch saubere Definitionen der Leistungen und Gegenleistungen. Und durch faire, aber durchsetzbare Sicherungsmechanismen für den Konfliktfall.

Je nach Art des Vertrags und der Verletzung stehen verschiedene Rechtsbehelfe offen — Nachbesserung, Ersatzleistung, Schadenersatz, Vertragsauflösung, Rückabwicklung. Ich prüfe die rechtliche Lage, kläre Ihre Optionen und unterstütze Sie bei der Durchsetzung, ob aussergerichtlich oder im Verfahren.

Grundsätzlich ja — durch Nachträge, Zusatzvereinbarungen oder vollständige Neuausfertigungen. Beide Parteien müssen zustimmen. Bei langjährigen Vertragsverhältnissen (Mietverträge, Werkverträge in Bauphasen, Beraterverträge) ist es üblich, regelmässig nachzuziehen, damit der Vertrag die gelebte Praxis abbildet.

Videos zum Thema

Im Gespräch

Was sollte man vor einer Vertragsverhandlung unbedingt klären?

Transkript anzeigen

Marie Anouk: Was sollte man vor einer Vertragsverhandlung klären?

Antoine F. Goetschel: Lao Tse hat geschrieben, man soll Probleme lösen, bevor sie auftauchen. Man soll zum Voraus überlegen, welches ist das Endziel des Vertrages. Weshalb möchte ich mit dieser Person diese Verbindung eingehen, zu welchem Ziel und zu welchem Zweck. Wenn man den Hauptfokus auf die Vertragsbestimmungen legt und wie es früher üblich war, vielleicht ein, zwei, dreiseitige Verträge in der Schweiz, in Europa gemacht hat und jetzt plötzlich 50, 60, 100 seitige Verträge sind Ausdruck der amerikanischen Rechtsverhältnisse, löst man häufig nicht das, was gelöst werden soll und möchte sich einfach absichern. Das Vertrauen sollte im Vordergrund stehen und das Ziel, weshalb möchte ich mit dieser Person dieses Ziel erreichen, welche sind die Abschnitte. Ich habe den Eindruck, je klarer und einfacher ein Vertrag ist, so kommt der Inhalt zum Ausdruck, dass man Teil der Lösung sein will und nicht des Problems. Unjüngst habe ich ein Gespräch geführt, wie Handschläge selten geworden sind. Ich habe gerade einen Vertrag über ein ganz wichtiges Projekt abgeschlossen mit einem Handschlag. Und da nützt mir, weil ich dieser Person vertraue, dieser Handschlag mehr als ein 50 seitiger Anwaltsvertrag mit Gerichtsstand in Gibraltar und anwendbarem Recht in Amerika, oder auch in Uganda.

Wann ist ein Vertrag rechtlich gültig und wann nicht?

Transkript anzeigen

Marie Anouk: Wann ist ein Vertrag gültig und wann nicht?

Antoine F. Goetschel: Recht ist wesensmässig Form. Als Anwälte guckt man als allererstes, ist die Form eingehalten, wurde ein Grundstück verkauft, ohne, jetzt wie es vorgesehen ist, ohne notarielle Beurkundung und dann ist der Vertrag ungültig. Also Anwältinnen und Anwälte schauen am liebsten zuerst auf die Form, fehlt eine Unterschrift oder das Vertrag oder das Testament, fehlt das Datum, ich will da raus, also suche ich in der Umgangssprache das Haar in der Suppe. Ein Vertrag ist dann ungültig, wenn die Parteien über die Grundlagen des Vertrags eine völlig andere Meinung hatten und erst im Gespräch merkt man, ich wollte keinen, ich wollte Zucker kaufen, du hast mir Salz geliefert und weil beides ähnlich ausschaut, kam es zu einer Falschlieferung, also stellt sich da die Frage des Irrtums. Grundsätzlich heisst es, dass Verträge einzuhalten sind, das war im alten römischen Recht schon so, also aus einem Vertrag auszuscheren, den man vereinbart hat und teilweise gar am Anfang eingehalten hat, man hat Lohnzahlungen getätigt, man hat Anzahlungen getätigt, beim Ankauf eines Bildes etc. Auszuscheren ist nicht ganz einfach, besonders dann nicht, wenn die andere Partei auf dem Vertrag behauptet.

Welche Klauseln bergen das grösste Risiko?

Transkript anzeigen

Marie Anouk: Welche Klauseln bergen das grösste Risiko?

Antoine F. Goetschel: Klauseln über anwendbares Recht, wenn man in der Schweiz, in der Europäischen Union, einen schriftlichen Vertrag vereinbart und amerikanisches Recht oder chinesisches Recht anwendet, von dem man ja keine Kenntnis hat und das keinen Bezug hat zum Vertragsgegenstand. Wenn die Gerichtsstandsklausel vorsieht, dass an einem ganz anderen Ort geklagt werden muss, als jetzt hier, es gab einen grossen Prozess im Kanton Luzern, wo, glaube ich, in Gibraltar geklagt werden musste, ob schon die Gelder, erhebliche Gelder in Luzern ansässig waren. Und dann reissen einfach diese Anwälte mit der ein oder anderen Meinung nach Gibraltar und da stellt sich die Frage nach dem Prozessrecht von dort etc. Darauf achte ich, auch wenn ganz einfach der Vertrag nicht ganz einfach abgefasst ist. Was heisst es, wenn hier dieser oder dieser Passung steht? Bin ich in der Lage, meinem Freund, meiner Freundin zu erklären, was das heisst, oder hat man den Eindruck, dass hier hinter dieser Fassade von wortreicheren, bedeutungsschwangeren Begriffen etwas steht, was ich nicht eigentlich verstehe? Es gibt deutsche Begriffe, es gibt amerikanische Begriffe, wie, ich sage mal, Compliance, da versteht jede Person etwas anderes darunter, als wenn ich den Vertrag nicht verstehe, was vereinbart wurde, was man nicht auch mündlich vereinbaren könnte, dann wäre ich skeptisch würde Nachfragen und den Vertrag erst eingehen, wenn ich weiss, was ich eingehe und was ich von wem, in welcher Frist, mit welchen Garantien auch einfordern kann.

Persönliches Gespräch

Sprechen wir über Ihr Anliegen.

Schreiben Sie mir — ich melde mich innerhalb von zwei Arbeitstagen bei Ihnen zurück.

Kontakt aufnehmen

Hinweis

Neue Kanzlei-Adresse ab 1. August 2026

Ab dem 1. August 2026 finden Sie mich in der Theaterstrasse 2, 8400 Winterthur — in einer Jugendstilvilla wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof.