Tieranwalt

 

Internationaler Berater für das Tier im Recht und Ethik

Als internationaler Berater für das Tier im Recht und in der Ethik stehe ich Regierungen, Tierschutzorganisationen, Universitäten und den Medien als Referent und Gutachter zur Verfügung.

Falls ich Ihnen bei rechtlichen und ethischen Fragen, der Erarbeitung einer Analyse der Rechtstellung des Tieres in Ihrem Land, beim Konzipieren von Lösungsvorschlägen, oder beim Gestalten von Gesetzestexten, als Gastdozent an Ihrer Universität behilflich sein kann, klicken Sie hier für weitere Informationen.

Für tierschutzrechtliche Einzelfragen konsultieren Sie bitte das darauf ausgerichtete Buch "Tier im Recht transparent" oder die Rechtsauskünfte der Schweizer Stiftung für das Tier im Recht (+41 (0)43 443 06 43).

„Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt.“

Mahatma Gandhi

Ich bin davon überzeugt, dass es für uns als Individuen wie für uns als Gesellschaft von grosser Bedeutung ist, das Verhältnis zu Tieren so zu gestalten, dass es ihnen gerecht wird und dass wir guten Gewissens damit leben können. Wenn wir diese Beziehung vernachlässigen, sei es mit Absicht oder aus Unwissenheit, dann entsteht daraus eine moralische Verwahrlosung, die auf Dauer auch das Verhältnis der Menschen untereinander negativ beeinflussen wird.

Wie also behandelt man den Tierschutz im Allgemeinen und Besonderen, wenn es bei der Mehrheit der Bevölkerung kein konsistentes Verhalten oder Denken gibt? Es bringt nichts, mit dem moralischen Zeigefinger auf Löcher im System hinzuweisen, wenn es vielleicht gar kein System gibt.

Die beiden Grundpfeiler zum Schutz des Tieres sind die Tierethik und das Tierschutzrecht. Das eine ist die notwendige Grundlage, das andere die Anwendung. Eine stimmige, konsistente Gesetzgebung zum Schutz des Tieres ist auf ethische Grundlagen angewiesen. Diese Grundlagen müssen von Theologen und Philosophen geleistet werden, die Anwendung der Gesetzgeber. Klare ethische Begriffe sind die Grundlage der Rechtsordnung. Die Begründung, warum das Tier im Recht eine bessere Position erhalten soll als bisher, ist fundamental. Es ist leicht, allgemein dafür zu plädieren, Tiere zu schützen und sie artgerecht zu halten. Doch sobald es an die Feinheiten geht, ist eine ethische Fundierung unabdingbar.

Eine der grössten Erkenntnisse in der heutigen Zeit ist die Würde des Tieres. Entscheidend ist demnach, dass man das Tier in seiner Gesamtheit wahrnimmt und ihm nicht nur einen Anspruch auf Wohlergehen zubilligt, sondern ihm Integrität, also eine Art Eigenwert zugesteht. Es umfasst also viel mehr als lediglich die Abwehr von Leid und Schmerz. Legt man den Begriff der Würde zugrunde, dann sind darunter nicht nur relativ eindeutig zu beantwortende Fragen der Nutztierhaltung und der Schlachtung zu behandeln, sondern auch solche der Haustierhaltung und –behandlung, der Nutzung von Tieren zu therapeutischen Zwecken und der Zuwendung im Sinne eines Liebesobjekts.

Die Schweiz hat mit der Aufnahme der „Würde der Kreatur" in der Bundesverfassung, also dem Grundgesetz, im Jahr 1992 und anschliessend im Tierschutzgesetz hier einen vielversprechenden Anfang gemacht. Weitere Länder verfolgen in der Zwischenzeit ähnliche Ziele.

In den vergangenen Jahren habe ich ein verstärktes Interesse beobachtet, die Stellung des Tieres zu verbessern und stelle nun meine Erfahrungen und Wissen zum Tier im Recht und in der Ethik verstärkt internationalen Interessengruppen zur Verfügung. Dabei setze ich mich für die inhaltliche und strukturelle Verbesserung der Rechtstellung des Tieres in der Verfassung, im Gesetz und im Vollzug ein.

 

Vorträge und Vorlesungen

  • Tierwelt, Artikel «Wo darf der Hund, wenn er mal muss?», Januar 2020
  • Universität Zürich, Vorlesung «Tierärztliches Berufs- und Vertragsrecht», Mai 2020
  • TELE TOP, Artikel zum Thema «Fleisch essen», Mai 2020
  • «Für Sie», Artikel «Was macht ein Tieranwalt», Juli 2020
  • "Ein Herz für Tiere" Artikel über die Würde des Tieres, Lücken in Rechtssetzung, -durchsetzung und Ausbildung
  • Mitwirkung am Filmprojekt «Animal Empowerment», «Die Ermächtigung der Tiere» mit, April 2019
  • Artikel in «frei denken.» - Weil wir Tiere sind ...Tierrechte, Tierschutz, Tierethik, Mai 2019
  • Sendung TierrECHT auf dem Privatsender QS24, Interviews, September - Oktober 2019
  • Animal Voice Issue 83, Interview «Animal Protection is knocking at UN's door», Oktober 2019
  • Rundschau SRF, Interview zu einem Tierschutzfall, Oktober 2019
  • Interview «doppelpunkt», Auswege aus dem Schweizer Vollzugsdefizit im Tierschutz, die Forderung nach Tierschutz in der Lehre in der Schweiz und global., November 2019
  • «Schweiz aktuell», Interview zur Gansabhauet, November 2019
  • Animal Justice UK, Interview, Dezember 2019
  • Referent am 3. Weltkongress «Global Animal Law» in Hong Kong, 2018
  • Referent an der «Awselva Conference» in London
  • Referent an der Tagung Pferdesport am Tierspital Zürich «Gedanken zum Umgang mit Tierschutzaktivist(inn)en»
  • Vortrag im Schweizer Radio Fernsehen, Interview im «Forum zu Spitzenmedizin Tiere», April 2018
  • RTL Online, April 2018, Interview zu Fragen rund um das Tier im Recht
  • Artikel im Magazin «xund» zum Thema «Das Gesetz ist ein nützliches Instrument für besseren Tierschutz», April 2018
  • Sonntagsblick, Artikel «Der für die Tiere spricht», August 2018
  • NZZ Format, Interview zum Film «Wir und das Tier – verehrt oder verzehrt», Oktober 2018
  • Westdeutscher Rundfunk WDR, WDR Zeitzeichen Interview zum Thema «Reichstierschutzgesetz», November 2018
  • 24th New Zealand Companion Animal Conference in Auckland, Neuseeland
  • Vierwöchige Vorlesungsreihe mit “Voiceless“ in Australien
  • St. Hubert Referat im französischen Senat in Paris
  • Mitwirken im Film “The Ghosts in Our Machine”
  • La Coscienza Degli Animali, Milano, Italien
  • Universität Graz, Österreich
  • La Coscienza Degli Animali, Rom, Italien
  • IAHAIO World Conference on "The Animal in the Law – a Global Perspective", Stockholm, Schweden
  • McGill University Symposium on "Political and Legal Animal-Welfare, Role and Instruments", Montreal, Kanada
  • FOMA Conference on "Political and Legal Animal-Welfare, Role and Instruments", Barcelona, Spanien
  • IAHAIO World Conference on "The Animal in the Law – a Global Perspective", Tokio, Japan
  • Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina - “Challenges to the veterinary profession from the animal in law”
  • Universität Heidelberg - “The animal in law and the regulatory postulate”
  • Cambridge University - “Animals in European Laws - legal aspects of human-animal bonds”

 

Grundsätze

Wissen

In fast 30 Jahren Berufserfahrung habe ich mich für diejenigen eingesetzt, die keine eigene Stimme haben - Tiere. Ich habe die interessantesten und auch grausamsten Tierschutzstraffälle bearbeitet und kenne deren juristische Fallstricke. Meine Erfahrungen reichen vom Tier im Privatrecht, im Verfassungsrecht, über das Tier im Verwaltungs- und Strafrecht bis zum Tier in der Ethik und in der Gesellschaft.

Von 2007 bis 2010 war ich Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich und habe die Tiere in Verfahren wegen Tierquälerei und Verstössen gegen das Tierschutzrecht offiziell vertreten und habe massgeblich in der Gesetzgebung dazu beigetragen, dass Tiere in der Schweiz nicht mehr als Sache, sondern als Lebewesen betrachtet werden. In der Funktion als Tieranwalt habe ich mehr als 700 Fälle persönlich bearbeitet. Zudem habe ich initiiert, dass in der Schweiz die „Würde der Kreatur“ in die Bundesverfassung der Schweiz Eingang gefunden hat.

Meine Erfahrungen im Umgang mit Universitäten und dem Lehrauftrag in der Tierschutzarbeit an der Zurich Law School sowie meine vierwöchige Vorlesungsreihe in Australien in 2013 haben mir viel Freude bereitet und Sicherheit gegeben, vor einem grösseren akademischen, politisch interessierten und kritischen Publikum im internationalen Umfeld zu referieren.

Praktische Ausrichtung

Ich sehe mich als Vermittler zwischen Universitäten, Tierschutzorganisationen, dem Gesetzgeber und den Medien, um Tierschutz auf der gesetzlichen und ethischen Ebene zu etablieren.

Meine Ausrichtung ist praktischer Art. Während die Aufgabe der Universitäten sich auf theoretische beziehungsweise wissenschaftliche Untersuchungen bezieht, ist die Rolle der Tierschutzorganisationen oftmals auf das Aufdecken von Missständen begrenzt, wobei der rechtliche Ansatz oft vernachlässigt wird. Von diesen Organisationen werden selten mehrheitsfähige Lösungen erwartet.

Für mich liegt die Lösung in der Zusammenarbeit zwischen Universitäten, der Verwaltung, Tierschutzorganisationen, den Medien und der praktischen Umsetzung auf der Gesetzesebene. Ich bringe Verständnis für alle Beteiligten auf, vom Bundesrat, über Universitäten, bis hin zum Bauern und den Medien.

Unabhängigkeit

Unabhängigkeit ist mir wichtig. Ich habe mich bewusst von allen Organisationen losgelöst, um mir die geistige Freiheit im Denken und Handeln zu bewahren. Ich setze mich freiberuflich für die Interessen der Tiere ein.

Internationale Ausrichtung

In einer langjährigen Studie habe ich mit Hilfe der Stiftung für das Tier im Recht die rechtliche Stellung von Tieren in circa 30 Ländern analysiert und verfüge über ein umfassendes Wissen im internationalen Rechtsvergleich.

Medienpräsenz und hoher Bekanntheitsgrad

In unzähligen nationalen und internationalen Radio-, Zeitschriften- und Fernsehinterviews teile ich mein Wissen und Anliegen mit der Aussenwelt.

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Sprachen

Ich spreche fliessend Deutsch, Englisch und Französisch und fühle mich sicher im internationalen Umfeld.

 

Global Animal Law GAL Verein

GAL ist eine unabhängige und weltweit bahnbrechende Autorität für die Gesundheit und den Schutz von Tieren im Recht.
Der Verein wurde 2016 von mir in Zürich errichtet.

Der globale Ansatz von GAL beinhaltet die Idee von "One Health" für einen gesunden Planeten, auf dem gesunde Menschen und Tiere in Harmonie miteinander leben können. Die Gesundheit der Tiere wird als ein Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens verstanden.

GAL konzentriert sich auf realistische, nachhaltige und weitreichende Schritte, um voranzukommen, und ist bestrebt, auf praktische und nützliche Weise zu handeln. In Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Institutionen unterstützt GAL die jeweiligen Gesetzgeber bei den nächsten Schritten zur Entwicklung von Schlüsselmassnahmen, die dazu beitragen, den rechtlichen Schutz und das Wohlergehen aller Tierkategorien, d.h.: Haus-, Nutz-, Labor-, Sport- oder Wildtiere, zu verbessern.

Die Arbeit von GAL stützt sich auf 4 Säulen: Prävention, Gesetzgebung, Rechtsdurchsetzung und Information/Ausbildung.

Mehr Informationen unter www.globalanimallaw.org.