Ich bin davon überzeugt, dass es für uns als Individuen wie für uns als Gesellschaft von grosser Bedeutung ist, das Verhältnis zu Tieren so zu gestalten, dass es ihnen gerecht wird und dass wir guten Gewissens damit leben können. Wenn wir diese Beziehung vernachlässigen, sei es mit Absicht oder aus Unwissenheit, dann entsteht daraus eine moralische Verwahrlosung, die auf Dauer auch das Verhältnis der Menschen untereinander negativ beeinflussen wird.
Wie also behandelt man den Tierschutz im Allgemeinen und Besonderen, wenn es bei der Mehrheit der Bevölkerung kein konsistentes Verhalten oder Denken gibt? Es bringt nichts, mit dem moralischen Zeigefinger auf Löcher im System hinzuweisen, wenn es vielleicht gar kein System gibt.
Die beiden Grundpfeiler zum Schutz des Tieres sind die Tierethik und das Tierschutzrecht. Das eine ist die notwendige Grundlage, das andere die Anwendung. Eine stimmige, konsistente Gesetzgebung zum Schutz des Tieres ist auf ethische Grundlagen angewiesen. Diese Grundlagen müssen von Theologen und Philosophen geleistet werden, die Anwendung der Gesetzgeber. Klare ethische Begriffe sind die Grundlage der Rechtsordnung. Die Begründung, warum das Tier im Recht eine bessere Position erhalten soll als bisher, ist fundamental. Es ist leicht, allgemein dafür zu plädieren, Tiere zu schützen und sie artgerecht zu halten. Doch sobald es an die Feinheiten geht, ist eine ethische Fundierung unabdingbar.
Eine der grössten Erkenntnisse in der heutigen Zeit ist die Würde des Tieres. Entscheidend ist demnach, dass man das Tier in seiner Gesamtheit wahrnimmt und ihm nicht nur einen Anspruch auf Wohlergehen zubilligt, sondern ihm Integrität, also eine Art Eigenwert zugesteht. Es umfasst also viel mehr als lediglich die Abwehr von Leid und Schmerz. Legt man den Begriff der Würde zugrunde, dann sind darunter nicht nur relativ eindeutig zu beantwortende Fragen der Nutztierhaltung und der Schlachtung zu behandeln, sondern auch solche der Haustierhaltung und –behandlung, der Nutzung von Tieren zu therapeutischen Zwecken und der Zuwendung im Sinne eines Liebesobjekts.
Die Schweiz hat mit der Aufnahme der „Würde der Kreatur" in der Bundesverfassung, also dem Grundgesetz, im Jahr 1992 und anschliessend im Tierschutzgesetz hier einen vielversprechenden Anfang gemacht. Weitere Länder verfolgen in der Zwischenzeit ähnliche Ziele.
In den vergangenen Jahren habe ich ein verstärktes Interesse beobachtet, die Stellung des Tieres zu verbessern und stelle nun meine Erfahrungen und Wissen zum Tier im Recht und in der Ethik verstärkt internationalen Interessengruppen zur Verfügung. Dabei setze ich mich für die inhaltliche und strukturelle Verbesserung der Rechtstellung des Tieres in der Verfassung, im Gesetz und im Vollzug ein.
GAL ist eine unabhängige und weltweit bahnbrechende Autorität für die Gesundheit und den Schutz von Tieren im Recht.
Der Verein wurde 2016 von mir in Zürich errichtet.
Der globale Ansatz von GAL beinhaltet die Idee von "One Health" für einen gesunden Planeten, auf dem gesunde Menschen und Tiere in Harmonie miteinander leben können. Die Gesundheit der Tiere wird als ein Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens verstanden.
GAL konzentriert sich auf realistische, nachhaltige und weitreichende Schritte, um voranzukommen, und ist bestrebt, auf praktische und nützliche Weise zu handeln. In Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Institutionen unterstützt GAL die jeweiligen Gesetzgeber bei den nächsten Schritten zur Entwicklung von Schlüsselmassnahmen, die dazu beitragen, den rechtlichen Schutz und das Wohlergehen aller Tierkategorien, d.h.: Haus-, Nutz-, Labor-, Sport- oder Wildtiere, zu verbessern.
Die Arbeit von GAL stützt sich auf 4 Säulen: Prävention, Gesetzgebung, Rechtsdurchsetzung und Information/Ausbildung.
Mehr Informationen unter www.globalanimallaw.org.