Antoine F. Goetschel

Antoine F. Goetschel

Vier Jahrzehnte für die Tiere

In vierzig Jahren Berufserfahrung hat sich Antoine F. Goetschel für diejenigen eingesetzt, die keine eigene Stimme haben – Tiere.

Nachdem er seine beiden Amtsvorgänger ab 1993 begleitet hat, ist Antoine F. Goetschel von 2007 bis 2010 selbst als «Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich» von den Tierschutzorganisationen vorgeschlagen und vom Regierungsrat gewählt worden. In dieser weltweit einzigartigen Funktion vertrat er Tiere in Gerichts- und Strafverfahren bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz.

Im Laufe seiner Amtstätigkeit hat er über 700 Tierschutzstraffälle begleitet, vor allem Hunde und Katzen und landwirtschaftliche Nutztiere, und auch ein Chamäleon, ein Pony und eine Boa. Mehr dazu finden Sie auch im Buch «Animal Spa».

Zudem hat er initiiert, dass die «Würde der Kreatur» in die Bundesverfassung der Schweiz Eingang gefunden hat und dass das Tier im Zivilrecht nicht mehr als Sache gilt.

Für tierschutzrechtliche Einzelfragen können Sie das darauf ausgerichtete Buch «Tier im Recht transparent» oder die Rechtsauskünfte der Schweizer Stiftung für das Tier im Recht konsultieren.

Rolle und Tätigkeit

Antoine F. Goetschel ist als internationaler Berater im Bereich des Tierschutzrechts und der Tierethik tätig. Er steht Regierungen, Organisationen, Universitäten und Medien als Referent, Gutachter und fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Er hat zahlreiche Tierschutzstrafverfahren bearbeitet und kennt die juristischen Fallstricke solcher Verfahren. Seine Erfahrung reicht vom Tier im Privatrecht und im Verfassungsrecht über das Tier im Verwaltungs- und Strafrecht bis zum Tier in der Ethik und in der Gesellschaft.

Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die Analyse der rechtlichen Stellung des Tieres, die Erarbeitung von Reformvorschlägen sowie die Mitwirkung an Gesetzgebungsprojekten auf nationaler, internationaler und globaler Ebene.

Er ist als Gastdozent tätig und hielt unter anderem 2013 eine vierwöchige Vorlesungsreihe in Australien. In zahlreichen nationalen und internationalen Radio-, Zeitschriften- und Fernsehinterviews teilt er sein Wissen und Anliegen mit der Öffentlichkeit – siehe auch die Medienberichte.

Für Rechtsberatung in einzelnen Tierschutzfällen verweist er auf die von ihm aufgebaute Rechtsauskunftsstelle der Stiftung für das Tier im Recht unter +41 (0)43 443 06 43, info@tierimrecht.org. Verfahren gegen Veterinärämter führt er grundsätzlich nicht, weil er deren Wirken für Tiergesundheit und Tierschutz vorzugsweise unterstützt und nicht erschwert.

Seit einigen Jahren widmet er sich dem Aufbau tierfreundlicher Finanzanlagen, damit künftig finanzielle Investitionen auch zu Gunsten von Nutz-, Versuchs-, Heim-, Wild- und Sporttieren getätigt werden können.

Praktische Ausrichtung und Rolle als Vermittler

Antoine F. Goetschel versteht sich als Vermittler zwischen Universitäten, Tierschutzorganisationen, Gesetzgeber und Medien, um Tierschutz auf der gesetzlichen und ethischen Ebene zu verankern.

Seine Ausrichtung ist dabei neben der rechtswissenschaftlichen Ebene auch rechtspraktischer Art. Während die Aufgabe der Universitäten häufig in theoretischen beziehungsweise wissenschaftlichen Untersuchungen liegt, ist die Rolle von Tierschutzorganisationen oftmals auf das Aufdecken von Missständen begrenzt. Für tragfähige Lösungen braucht es die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Verwaltung, Organisationen, Medien und der Umsetzung auf Gesetzesebene.

Grundhaltung und ethische Verantwortung

Im Zentrum seiner Arbeit steht die Überzeugung, dass das Verhältnis des Menschen zum Tier von grundlegender Bedeutung für das gesellschaftliche Selbstverständnis ist. Eine verantwortungsvolle Gestaltung dieser Beziehung ist nicht nur eine Frage des Tierschutzes, sondern auch Ausdruck ethischer Integrität.

Unabhängigkeit ist ihm wichtig. Er hat sich bewusst von Organisationen gelöst, um die geistige Freiheit im Denken und Handeln zu wahren, und setzt sich freiberuflich für die Interessen der Tiere ein.

Tierethik und Tierschutzrecht

Der Schutz des Tieres beruht auf zwei grundlegenden Pfeilern: der Tierethik und dem Tierschutzrecht. Die Ethik liefert die normativen Grundlagen, das Recht setzt diese in verbindliche Regeln um.

Eine konsistente Gesetzgebung ist auf klare ethische Begriffe angewiesen. Ohne eine fundierte Begründung bleibt der Ruf nach besserem Schutz abstrakt. Erst die ethische Auseinandersetzung ermöglicht es, dem Tier im Recht eine kohärente und nachvollziehbare Stellung zuzuweisen. Es ist leicht, allgemein dafür zu plädieren, Tiere zu schützen und sie artgerecht zu halten. Doch sobald es an die Feinheiten geht, ist eine ethische Fundierung unabdingbar.

Die Würde des Tieres

Eine zentrale Erkenntnis der modernen Rechtsentwicklung ist das Konzept der Würde des Tieres. Dieses Verständnis geht über den Schutz vor Leid und Schmerz hinaus. Es anerkennt das Tier als Wesen mit eigener Integrität und eigenem Wert.

Daraus ergeben sich rechtliche und ethische Fragestellungen, die weit über Nutztierhaltung und Schlachtung hinausreichen. Sie betreffen ebenso die Haltung von Haustieren, den therapeutischen Einsatz von Tieren sowie Formen menschlicher Zuwendung.

Stellung der Kreatur in der Bundesverfassung

Antoine F. Goetschel hat sich dafür eingesetzt, dass die Würde der Kreatur in der Schweiz verfassungsrechtlich verankert wird und die rechtliche Stellung des Tieres weiterentwickelt werden kann.

Mit der Aufnahme der Würde der Kreatur in die Bundesverfassung im Jahr 1992 hat die Schweiz eine internationale Vorreiterrolle übernommen. Seither haben weitere Staaten vergleichbare Ansätze entwickelt und verfolgen ähnliche Ziele.

Global Animal Law GAL Verein

GAL ist eine unabhängige und weltweit bahnbrechende Autorität für die Gesundheit und den Schutz von Tieren im Recht. Der Verein wurde 2016 von Antoine F. Goetschel in Zürich errichtet.

Der globale Ansatz von GAL umfasst die Idee von «One Health» für einen gesunden Planeten, auf dem gesunde Menschen und Tiere in Harmonie miteinander leben können. Die Gesundheit der Tiere wird als ein Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens verstanden.

GAL konzentriert sich auf realistische, nachhaltige und weitreichende Schritte, um voranzukommen, und ist bestrebt, auf praktische und nützliche Weise zu handeln. In Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Institutionen unterstützt GAL die jeweiligen Gesetzgeber bei den nächsten Schritten zur Entwicklung von Schlüsselmassnahmen, die dazu beitragen, den rechtlichen Schutz und das Wohlergehen aller Tierkategorien, also Haus-, Nutz-, Versuchs-, Sport- oder Wildtiere, zu verbessern.

Die Arbeit von GAL stützt sich auf 4 Säulen: Prävention, Gesetzgebung, Rechtsdurchsetzung und Information/Ausbildung.

Dabei spielt das Recht eine wichtige, allerdings nicht die alleinige Rolle. Angestrebt wird u. a. eine gezielte Zusammenarbeit mit der Veterinärmedizin. Wie in seinem viel beachteten Aufsatz über Tierwohl als Grundlage der Gesundheit von Tier und Mensch begründet er die Notwendigkeit einer UN-Konvention für One Health und Tierwohl UNCAHP (UN Convention on Animal Health and Protection).

Der steuerbefreite Global Animal Law GAL Verein sitzt an der Theaterstrasse 2, 8400 Winterthur, und ist unter afg@globalanimallaw.org anschreibbar.

Ehrendoktorat der Universität Bern

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat die Würde eines Doctor iuris honoris causa Herrn Dr. Antoine F. Goetschel, Zürich, am 3. Dezember 2022 verliehen.

In der Laudatio wurde er mit folgenden Worten gewürdigt:

«Antoine F. Goetschel, einem kreativen Vordenker und einem aktiven Wegbereiter des Tierrechts und des Tierschutzrechts in der Schweiz; der sich lange Zeit und mit Erfolg für die Ergänzung der Bundesverfassung um die «Würde der Kreatur» (auch für Tiere) eingesetzt hat; der sehr massgeblich zur Aufnahme der «Grundsatzartikel Tiere» in das Bundesrecht beigetragen hat; der durch seine zahlreichen Schriften und seine praktische Tätigkeit, etwa als «Tieranwalt» im Kanton Zürich, die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Tierrecht befruchtet hat; der durch seine unermüdliche Aufbauarbeit dem Tier im Recht schon früh eine Stimme verschafft hat.»

Vision

Vor diesem Hintergrund stellt Antoine F. Goetschel seine langjährige Erfahrung heute verstärkt internationalen Interessengruppen zur Verfügung. Sein Engagement gilt der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der rechtlichen Stellung des Tieres in Verfassung, Gesetzgebung und Vollzug.

Vorträge und Vorlesungen

Eine Übersicht aktueller und früherer Vorträge sowie Lehrtätigkeiten finden Sie in den Medienberichten. Für Anfragen erreichen Sie mich gerne elektronisch.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Tierschutzrecht und zur Tätigkeit als Tieranwalt

Ein Tieranwalt vertritt die Interessen von Tieren im Recht. In meiner Funktion als «Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich» habe ich von 2007 bis 2010 Tiere in Straf- und Gerichtsverfahren bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz vertreten — eine damals weltweit einzigartige Funktion. Heute bin ich international als Berater für Tierschutzrecht und Tierethik tätig.

Nein. Seit 2003 hält das Zivilgesetzbuch ausdrücklich fest, dass Tiere keine Sachen sind (Art. 641a ZGB). Ich habe mich massgeblich dafür eingesetzt, dass diese Unterscheidung im Recht verankert wurde. Tiere sind rechtlich zwar keine Personen, geniessen aber einen eigenständigen Schutz.

Die Würde der Kreatur anerkennt das Tier als Wesen mit eigener Integrität und eigenem Wert — über den blossen Schutz vor Schmerz und Leid hinaus. 1992 wurde sie in die schweizerische Bundesverfassung aufgenommen; ich habe mich für diese Verankerung eingesetzt. Die Schweiz hat damit international eine Vorreiterrolle übernommen.

Für Rechtsberatung in einzelnen Tierschutzfällen verweise ich auf die von mir aufgebaute Rechtsauskunftsstelle der Stiftung für das Tier im Recht (Telefon +41 (0)43 443 06 43, info@tierimrecht.org). Verfahren gegen Veterinärämter führe ich grundsätzlich nicht, da ich deren Arbeit für Tiergesundheit und Tierschutz unterstützen und nicht erschweren möchte.

Der Global Animal Law GAL Verein ist eine unabhängige, weltweit tätige Autorität für die Gesundheit und den Schutz von Tieren im Recht. Ich habe ihn 2016 in Zürich gegründet. GAL folgt dem Gedanken von «One Health» und setzt sich unter anderem für eine UN-Konvention für Tiergesundheit und Tierwohl (UNCAHP) ein. Die Arbeit stützt sich auf vier Säulen: Prävention, Gesetzgebung, Rechtsdurchsetzung und Information/Ausbildung.

Ich stehe Regierungen, Organisationen, Universitäten und Medien als Referent, Gutachter und Ansprechpartner zur Verfügung. Meine Erfahrung reicht vom Tier im Privat- und Verfassungsrecht über das Verwaltungs- und Strafrecht bis zur Tierethik. Dazu gehören die Analyse der rechtlichen Stellung des Tieres, das Erarbeiten von Reformvorschlägen sowie die Mitwirkung an Gesetzgebungsprojekten auf nationaler, internationaler und globaler Ebene.

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