Die Statistik und die Erfahrung haben gezeigt: Die Verantwortung für das Durchsetzen des strafrechtlichen Tierschutzes nur den Behörden zu überlassen, reicht nicht aus. Tiere brauchen eine eigene und unabhängige und nicht an Weisungen gebundene Stimme in solchen Verfahren.
Der Schweizer Tierschutz STS hat eine Volksinitiative zur Einführung von Tieranwälten in allen Kantonen lanciert. Die Initiative wurde im März 2010 in allen Kantonen wuchtig verworfen, auch im Kanton Zürich. Obschon sich die Zürcher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht zur Beibehaltung oder Abschaffung des bisherigen Tieranwalts geäussert haben, sondern über die gesamtschweizerische Einführung durch Änderung der Bundesverfassung, wurde deren Stimmverhalten von der Zürcher Regierung und vom Zürcher Kantonsparlament als ein Bekenntnis zur Abschaffung des Zürcher Tieranwalts uminterpretiert.
Umstritten war zudem, ob das Amt auch nach Einführung der neuen eidgenössischen Strafprozessordnung ab 2011 erlaubt sei oder nicht. Die Zürcher Regierung hat die Auffassung vertreten, dass der Tieranwalt nicht mehr erlaubt sei. Wie ich bereits in meinem unten abrufbaren wissenschaftlichen Aufsatz in der Schweizerischen Zeitschrift für Strafrecht aus dem Jahre 1994 glaube deutlich nachgewiesen zu haben, handelt es sich beim Tieranwalt um ein „Amt“. Von einer Verbandsklage privater Tierschutzorganisationen, wie es ursprünglich in einer kantonalen Initiative gefordert wurde, ist es klar zu unterscheiden. Als solches dürfte es auf kantonaler Ebene ohne weiteres weiter geführt werden, wie der Öffentlichkeit und mir von verschiedenen einflussreichen Politikerinnen und Politikern vor der Abstimmung zugesichert worden ist.
Auch als Folge unglücklicher Verquickungen hat das Zürcher Kantonsparlament der Fassung eines Gesetzesparagraphen im kantonalen Tierschutzgesetz zugestimmt, das den Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen nicht mehr vorsieht und ihn dadurch vorzeitig auf Ende 2010 und vor Ablauf meiner Amtszeit im November 2011 abschafft. Die ebenfalls seit 1991 vorgesehenen Parteirechte der Gesundheitsdirektion in Strafsachen wegen Tierschutzdelikten sind dadurch nicht berührt worden. Sie gelten weiterhin, und es wird offenbar eine Stärkung der Gesundheitsdirektion durch Beizug einer juristischen Mitarbeiters diskutiert, welcher sich unter anderem auch dem strafrechtlichen Tierschutz widmen soll. Die Parteirechte der Tiere wurden in Strafverfahren wurden bisher nämlich praktisch ausschliesslich durch meine beiden Amtsvorgänger und nun durch wahrgenommen.
Meine Anwaltskanzlei aufzugeben, die ich während 25 Jahren aufgebaut habe, um als juristischer Amtsmitarbeiter mit einem Teilzeitpensum im strafrechtlichen Tierschutz wirken zu können, ist für mich nicht ernsthaft in Frage gekommen. Es bleibt mir zu hoffen, dass diese wichtigen Parteirechte zumindest der Gesundheitsdirektion beibehalten und nicht auch noch abgeschafft werden. Auch möge sich meine „Nachfolge“ mit Nachdruck und Fachkompetenz im strafrechtlichen Tierschutz und im Strafverfahrensrecht für die Interessen der Tiere an der Ahndung von Tierschutzdelikten und der angemessenen und abschreckenden Bestrafung von Tierquälern und anderer Gesetzesbrechern im Tierschutzbereich einsetzen.
Während der letzten rund drei Jahre durfte ich als Tieranwalt amten. Das ehrenvolle Amt hat mir viel Freude bereitet, und ich danke allen herzlich, die mich dabei unterstützt haben. Nachdem ich mich mein ganzes bisheriges Berufsleben, also 25 Jahre lang, auch und nicht ohne Erfolge für das Tier im Recht in der Schweiz eingesetzt habe, bildet die Neuausrichtung des Amtes einen runden Abschluss dieses Lebensabschnittes. Mit Freude überlasse ich das Feld des Tiers im Recht in der Schweiz der nächsten Generation motivierter Juristen und TierfreundInnen. Gerne stelle ich nun meine Erfahrungen und mein Wissen zum Tier in Recht und Ethik verstärkt internationalen Interessengruppen zur Verfügung.
Wie bis anhin werde ich nach wie vor als selbständiger Rechtsanwalt in Zürich tätig sein. In meiner neuen Kanzlei werde ich mich noch verstärkt meinen Klientinnen und Klienten in Fragen des Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht widmen können. Und auf der persönlichen Ebene freue ich mich auf die vor mir liegende pralle und füllige Erntezeit.
Wissenschaftlicher Aufsatz über Tieranwalt, 1994
Der Aufsatz aus der Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht